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Bekanntmachung zu den Bürgerversammlungen

 

In diesem Jahr finden folgende Bürgerversammlungen statt:

(Terminänderungen vorbehalten)

 

Dienstag,      18.11.2025    Schneckenhofen, Alte Schule  

Mittwoch,       19.11.2025    Silheim, Feuerwehrhaus

Donnerstag, 20.11.2025    Anhofen, Alte Schule

Montag,         24.11.2025    Kissendorf, Gasthaus Rudolph

Mittwoch,       26.11.2025    Echlishausen, Gasthaus Buck

Dienstag,      02.12.2025    Bühl, Saal Kramer (Kirchberg 2)

Mittwoch,       10.12.2025    Ettlishofen, Gasthaus Wolf

 

Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr.

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

 

Anliegen und Fragen, die von allgemeinem Interesse sind und einer gewissen Vorbereitung bedürfen, sollten rechtzeitig im Rathaus eingereicht werden (Tel. 8690-11, Fax 8690-29 oder E-Mail: rathaus@bibertal.de).

 

Gemeinde Bibertal

 

Roman Gepperth

1. Bürgermeister

 

Bürgerbüro geschlossen!

 

Aufgrund von EDV-Schulungen ist das Melde-, Pass- und Ordnungsamt am 17.11.25

und 24.11.25 geschlossen.

 

Gernen können Sie einen Termin unter https://www.termin.bibertal.de/ vereinbaren.

 

Wir bitten um Verständnis.

 

Störungen in der Wasserversorgung!

 

Liebe Bibertaler Bürgerinnen und Bürger,

 

wie bereits im Amtsblatt vom 24. Oktober 2025 veröffentlicht, musste am 28.10.2025 das Wasser in Kissendorf und Silheim sowie in Ettlishofen komplett abgestellt werden.

Grund hierfür waren Instandhaltungsmaßnahmen im Versorgungsnetz der Rauher-Berg-Gruppe.

 

Am Samstag kam es aufgrund einer Störung im vorgelagerten Netz wieder zu einer Störung. Diesmal war die Wasserversorgung in Bühl, Echlishausen und Opferstetten betroffen. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm sind gerade an der Klärung der Umstände und werden das Ergebnis noch mitteilen.

 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Gepperth

Erster Bürgermeister

 

Digitale Passfotos

 

Wer einen Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel beantragt, für den gibt es seit dem 1. Mai 2025, deutschlandweit eine bedeutende Gesetzesänderung: Papierfotos gehören seit diesem Tag der Vergangenheit an. Es sind nur noch digitale Lichtbilder von zertifizierten Anbietern erlaubt.

 

Passfotos können wie bisher in einem Fotostudio angefertigt werden. Das Geschäft muss allerdings eine zertifizierte Übermittlung anbieten. Wer sich in diesen Geschäften fotografieren lässt, erhält einen persönlichen QR-Code, mit dem das Passamt die digitalen Bilder sicher und schnell abrufen kann. Digitale Passfotos, die die Bürger selbst aufgenommen haben, sind nicht erlaubt.

 

Neu ist die Möglichkeit, digitale Passbilder zukünftig auch direkt im Passamt anfertigen zu lassen. Für jedes durch die Behörde erstellte Lichtbild wird bundesweit einheitlich eine Gebühr von sechs Euro erhoben. Die Geräte sind eine bequeme Lösung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Die Nutzung des Geräts im Passamt ist für Babys und Kleinkinder nicht geeignet, um Passbilder zu erhalten. Hier wird der Gang zum Fotografen empfohlen.

 

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Günzburg

Ärger durch Hundekot

 

Immer wieder gehen bei der Gemeinde Beschwerden ein über „Schwarze Schafe“ unter den Hundehaltern. Diese führen ihre Hunde in den Wohngebieten „Gassi“, lassen sie an den Grünstreifen und zum Teil auch mitten auf dem Gehweg, auf der Straße oder auf unbebauten Grundstücken ihr „Geschäft“ verrichten.

Zuletzt gab es hier vermehrt Beschwerden über Hundekot in der Straße „Kirchberg“ in Bühl.

Hundekot auf den Straßen, Gehwegen oder Feldwegen ist weder hygienisch noch dient es einem sauberen Ortsbild. Auch sollte sich jeder Hundehalter fragen, ob er vor seinem Anwesen liegende Hundehäufen gut finden würde.

 

Gemeinde Bibertal

 

Breitbandausbau im Gemeindegebiet

 

Die Vorvermarktung der Firma Leonet ist abgeschlossen und die Planungen für den Ausbau des Breitbandnetzes laufen auf Hochtouren. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger, welche nicht im förderfähigen Gebiet wohnen und dennoch einen Glasfaseranschluss an ihrer Adresse wünschen, besteht derzeit noch die Möglichkeit, dies der Gemeinde zu melden.

Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Herrn Faul, Telefon 08226/8690-20 oder E-Mail faul@bibertal.de bei der Gemeindeverwaltung.

 

Sprechstunde rund um Smartphone, Tablet und Co.

 

Wie kann man mit den Kindern telefonieren und sie dabei auf dem Bildschirm sehen? Was ist eine App und wie bekommt man sie auf das Smartphone oder Tablet? Rund ums Internet gibt es eine Menge zu lernen und zu erfahren und ständig tauchen neue Fragen auf. Umso wichtiger also ist ein Ort, an dem diese Fragen ihren Platz haben – und beantwortet werden.

 

Das Freiwilligenzentrum bietet wieder für alle Interessierten eine Smartphone-Sprechstunde an. Die digitale Welt bietet viele Vorteile: Mit E-Mail- oder Messenger-Diensten lässt sich der Kontakt mit Angehörigen und Freunden in der ganzen Welt aufrechterhalten und wie die nächste Bahnverbindung aussieht, kann man per Smartphone und App auch von unterwegs aus schnell herausfinden.

 

In Kooperation mit der Gemeinde Bibertal findet die Sprechstunde an folgenden Tagen von 16.30 – 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstraße 2, statt.

 

Donnerstag, 06.11.2025

Donnerstag, 04.12.2025

 

Es werden im halbstündlichen Rhythmus Einzelsprechstunden angeboten. Das engagierte Smartphone-Sprechstunden-Team freut sich auf Ihr Kommen. Die Besucher sollten ihr Gerät aufgeladen mitbringen.

 

Anmeldung und weitere Informationen beim Freiwilligenzentrum STELLWERK unter der Rufnummer 08221 – 930 10 10 oder per E-Mail an info@fz-stellwerk.de

 

Umstellung auf digitale Lichtbilder

 

Ab dem 01.05.2025 besteht die rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von digitalen Lichtbildern bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG. Wir weisen Sie darauf hin, dass elektronischen Erstellung des Lichtbildes durch einen Fotodienstleister oder durch die Behörde, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt erfolgen kann. Aktuell verfügt die Gemeinde über kein Gerät. Wir werden Sie informieren, sobald die Lichtbilder direkt vor Ort im Bürgerbüro gefertigt werden können. Wir bitten Sie bis dahin die Bilder bei einem Dienstleister erstellen zu lassen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Grundsteuer 2025

 

Das Finanzamt informiert

Hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden bittet das Finanzamt folgende Informationen zu beachten:

 

  • Wer Fragen zur Zahlungsabwicklung der Grundsteuer hat, wendet sich dazu an die zuständige Stadt oder Gemeinde.

 

  • Aktuelle Informationen zur Grund­ steuer sind unter www.grundsteuer. bayern.de zu finden.

 

  • Wenn bereits Einspruch gegen den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge/Bescheid über den Grundsteuermessbetrag eingelegt wurde, dann ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich.

 

Hinweis: Soweit der Einspruch beim

Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.

 

  • Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Es wird gebeten, daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand zu verzichten.
     
  • Die Berechnung der Grundsteuer A setzt sich aus Grundstücks- bzw. Nutzfläche, jeweils multipliziert mit einem nutzungsabhängigen, pauschalen Faktor (gesetzlich festgelegt) zusammen. Der sich hieraus ergebende Betrag wird anschließend mit dem pauschalen Faktor 18,6 multipliziert und legt so den Grundsteuerwert fest. Der Grundsteuermessbetrag berechnet sich aus Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl.

 

  • Die Berechnung der Grundsteuer B setzt sich aus Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche, jeweils multipliziert mit der entsprechenden Äquivalenzzahl zusammen. Der sich hieraus ergebende Äquivalenzbetrag wird anschließend mit der Grundsteuermesszahl multipliziert und legt den Grundsteuermessbetrag fest.

 

Hinweis: Bei den Bescheiden des Finanzamtes handelt es sich um sogenannte Grundlagenbescheide. Sollten Sie Fehler in der Erhebung der Grundsteuer feststellen, prüfen Sie zunächst die Bescheide des Finanzamtes auf Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche. Die zuständigen Städte
oder Gemeinde sind nicht befugt, Änderungen in den Grundlagen durchzuführen; wenden Sie sich hier direkt an das zuständige Finanzamt.

 

Informationen zu den Grundsteuerbescheiden 2025

Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform 2025 in Kraft. Daher
erhalten alle Steuerpflichtigen mit Bescheiddatum vom 07.01.2025 einen Grundsteuerbescheid.

 

Änderung der Hebesätze gültig ab 2025

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.11.2024 wurde für das Jahr 2025 der Hebesatz der Grundsteuer A auf 270 v.H. und die Grundsteuer B auf 230 v.H. festgesetzt.

 

Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:

 

Finanzamt

Zuständig für Höhe und Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und den Angaben zum Steuerpflichtigen. Die Gemeinde Bibertal erhält lediglich

einen Datensatz zur Einspielung des Messbetrags.

 

Telefonische Hotline Finanzamt Günzburg 08221 902-0, E-Mail an Poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de.  
 

Steueramt bei der Gemeinde

Telefonische Rückfragen zu Grundsteuerbescheiden können Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr gestellt werden. Sie können uns auch gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an schneid@bibertal.de zukommen lassen.

 

Widersprüche und Fragen zur Höhe/Festsetzung der Hebesätze sind an die Kämmerei schriftlich oder per E-Mail an
kusche@bibertal.de zu richten.

 

Gemeindekasse

Zuständig für SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung), Zahlung, Erstattung, offene Posten, Ratenzahlung und weiteres: E-Mail an futterknecht@bibertal.de oder schneid@bibertal.de.

 

Auskünfte zum Nahverkehr


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