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Vereine unterstützen bei Vertragsabschluss mit Leonet

 

Die hier aufgeführten Vereine nehmen an der Leonet Vertragsabschluss Prämie teil:

 

  • FC Silheim
  • Lyra Echlishausen-Bühl
  • OGV Echlishausen
  • FFW Echlishausen
  • FFW Bühl
  • TSV 1975 Kissendorf
  • SV Edelweiss Bühl e.V
  • Vfl Bühl 1992 e.V

 

Wenn Sie einen Vertrag bei Leonet abschließen, und einen Verein unterstützen möchten.

Geben Sie bitte den Vereinsnamen und den Cod 24BYBAKO0135 an.

 

Umstellung auf digitale Lichtbilder

 

Ab dem 01.05.2025 besteht die rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von digitalen Lichtbildern bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG. Wir weisen Sie darauf hin, dass elektronischen Erstellung des Lichtbildes durch einen Fotodienstleister oder durch die Behörde, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt erfolgen kann. Aktuell verfügt die Gemeinde über kein Gerät. Wir werden Sie informieren, sobald die Lichtbilder direkt vor Ort im Bürgerbüro gefertigt werden können. Wir bitten Sie bis dahin die Bilder bei einem Dienstleister erstellen zu lassen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Grundsteuer 2025

 

Das Finanzamt informiert

Hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden bittet das Finanzamt folgende Informationen zu beachten:

 

  • Wer Fragen zur Zahlungsabwicklung der Grundsteuer hat, wendet sich dazu an die zuständige Stadt oder Gemeinde.

 

  • Aktuelle Informationen zur Grund­ steuer sind unter www.grundsteuer. bayern.de zu finden.

 

  • Wenn bereits Einspruch gegen den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge/Bescheid über den Grundsteuermessbetrag eingelegt wurde, dann ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich.

 

Hinweis: Soweit der Einspruch beim

Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.

 

  • Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Es wird gebeten, daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand zu verzichten.
     
  • Die Berechnung der Grundsteuer A setzt sich aus Grundstücks- bzw. Nutzfläche, jeweils multipliziert mit einem nutzungsabhängigen, pauschalen Faktor (gesetzlich festgelegt) zusammen. Der sich hieraus ergebende Betrag wird anschließend mit dem pauschalen Faktor 18,6 multipliziert und legt so den Grundsteuerwert fest. Der Grundsteuermessbetrag berechnet sich aus Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl.

 

  • Die Berechnung der Grundsteuer B setzt sich aus Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche, jeweils multipliziert mit der entsprechenden Äquivalenzzahl zusammen. Der sich hieraus ergebende Äquivalenzbetrag wird anschließend mit der Grundsteuermesszahl multipliziert und legt den Grundsteuermessbetrag fest.

 

Hinweis: Bei den Bescheiden des Finanzamtes handelt es sich um sogenannte Grundlagenbescheide. Sollten Sie Fehler in der Erhebung der Grundsteuer feststellen, prüfen Sie zunächst die Bescheide des Finanzamtes auf Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche. Die zuständigen Städte
oder Gemeinde sind nicht befugt, Änderungen in den Grundlagen durchzuführen; wenden Sie sich hier direkt an das zuständige Finanzamt.

 

Informationen zu den Grundsteuerbescheiden 2025

Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform 2025 in Kraft. Daher
erhalten alle Steuerpflichtigen mit Bescheiddatum vom 07.01.2025 einen Grundsteuerbescheid.

 

Änderung der Hebesätze gültig ab 2025

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.11.2024 wurde für das Jahr 2025 der Hebesatz der Grundsteuer A auf 270 v.H. und die Grundsteuer B auf 230 v.H. festgesetzt.

 

Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:

 

Finanzamt

Zuständig für Höhe und Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und den Angaben zum Steuerpflichtigen. Die Gemeinde Bibertal erhält lediglich

einen Datensatz zur Einspielung des Messbetrags.

 

Telefonische Hotline Finanzamt Günzburg 08221 902-0, E-Mail an Poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de.  
 

Steueramt bei der Gemeinde

Telefonische Rückfragen zu Grundsteuerbescheiden können Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr gestellt werden. Sie können uns auch gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an schneid@bibertal.de zukommen lassen.

 

Widersprüche und Fragen zur Höhe/Festsetzung der Hebesätze sind an die Kämmerei schriftlich oder per E-Mail an
kusche@bibertal.de zu richten.

 

Gemeindekasse

Zuständig für SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung), Zahlung, Erstattung, offene Posten, Ratenzahlung und weiteres: E-Mail an futterknecht@bibertal.de oder schneid@bibertal.de.

 

Sprechstunde rund um Smartphone, Tablet und Co.

 

Wie kann man mit den Kindern telefonieren und sie dabei auf dem Bildschirm sehen? Was ist eine App und wie bekommt man sie auf das Smartphone oder Tablet? Rund ums Internet gibt es eine Menge zu lernen und zu erfahren und ständig tauchen neue Fragen auf. Umso wichtiger also ist ein Ort, an dem diese Fragen ihren Platz haben – und beantwortet werden.

 

Das Freiwilligenzentrum bietet wieder für alle Interessierten eine Smartphone-Sprechstunde an. Die digitale Welt bietet viele Vorteile: Mit E-Mail- oder Messenger-Diensten lässt sich der Kontakt mit Angehörigen und Freunden in der ganzen Welt aufrechterhalten und wie die nächste Bahnverbindung aussieht, kann man per Smartphone und App auch von unterwegs aus schnell herausfinden.

 

In Kooperation mit der Gemeinde Bibertal findet die Sprechstunde an folgenden Tagen von 16.30 – 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstraße 2, statt.

 

Donnerstag, 05.06.2025

 

Es werden im halbstündlichen Rhythmus Einzelsprechstunden angeboten. Das engagierte Smartphone-Sprechstunden-Team freut sich auf Ihr Kommen. Die Besucher sollten ihr Gerät aufgeladen mitbringen.

 

Anmeldung und weitere Informationen beim Freiwilligenzentrum STELLWERK unter der Rufnummer 08221 – 930 10 10 oder per E-Mail an info@fz-stellwerk.de

 

Auskünfte zum Nahverkehr


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