Die hier aufgeführten Vereine nehmen an der Leonet Vertragsabschluss Prämie teil:
Wenn Sie einen Vertrag bei Leonet abschließen, und einen Verein unterstützen möchten.
Geben Sie bitte den Vereinsnamen und den Cod 24BYBAKO0135 an.
Ab dem 01.05.2025 besteht die rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von digitalen Lichtbildern bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG. Wir weisen Sie darauf hin, dass elektronischen Erstellung des Lichtbildes durch einen Fotodienstleister oder durch die Behörde, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt erfolgen kann. Aktuell verfügt die Gemeinde über kein Gerät. Wir werden Sie informieren, sobald die Lichtbilder direkt vor Ort im Bürgerbüro gefertigt werden können. Wir bitten Sie bis dahin die Bilder bei einem Dienstleister erstellen zu lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden bittet das Finanzamt folgende Informationen zu beachten:
Hinweis: Soweit der Einspruch beim
Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.
Hinweis: Bei den Bescheiden des Finanzamtes handelt es sich um sogenannte Grundlagenbescheide. Sollten Sie Fehler in der Erhebung der Grundsteuer feststellen, prüfen Sie zunächst die Bescheide des Finanzamtes auf Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche. Die zuständigen Städte
oder Gemeinde sind nicht befugt, Änderungen in den Grundlagen durchzuführen; wenden Sie sich hier direkt an das zuständige Finanzamt.
Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform 2025 in Kraft. Daher
erhalten alle Steuerpflichtigen mit Bescheiddatum vom 07.01.2025 einen Grundsteuerbescheid.
Änderung der Hebesätze gültig ab 2025
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.11.2024 wurde für das Jahr 2025 der Hebesatz der Grundsteuer A auf 270 v.H. und die Grundsteuer B auf 230 v.H. festgesetzt.
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:
Finanzamt
Zuständig für Höhe und Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und den Angaben zum Steuerpflichtigen. Die Gemeinde Bibertal erhält lediglich
einen Datensatz zur Einspielung des Messbetrags.
Telefonische Hotline Finanzamt Günzburg 08221 902-0, E-Mail an Poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de.
Steueramt bei der Gemeinde
Telefonische Rückfragen zu Grundsteuerbescheiden können Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr gestellt werden. Sie können uns auch gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an schneid@bibertal.de zukommen lassen.
Widersprüche und Fragen zur Höhe/Festsetzung der Hebesätze sind an die Kämmerei schriftlich oder per E-Mail an
kusche@bibertal.de zu richten.
Gemeindekasse
Zuständig für SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung), Zahlung, Erstattung, offene Posten, Ratenzahlung und weiteres: E-Mail an futterknecht@bibertal.de oder schneid@bibertal.de.
Wie kann man mit den Kindern telefonieren und sie dabei auf dem Bildschirm sehen? Was ist eine App und wie bekommt man sie auf das Smartphone oder Tablet? Rund ums Internet gibt es eine Menge zu lernen und zu erfahren und ständig tauchen neue Fragen auf. Umso wichtiger also ist ein Ort, an dem diese Fragen ihren Platz haben – und beantwortet werden.
Das Freiwilligenzentrum bietet wieder für alle Interessierten eine Smartphone-Sprechstunde an. Die digitale Welt bietet viele Vorteile: Mit E-Mail- oder Messenger-Diensten lässt sich der Kontakt mit Angehörigen und Freunden in der ganzen Welt aufrechterhalten und wie die nächste Bahnverbindung aussieht, kann man per Smartphone und App auch von unterwegs aus schnell herausfinden.
In Kooperation mit der Gemeinde Bibertal findet die Sprechstunde an folgenden Tagen von 16.30 – 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstraße 2, statt.
Donnerstag, 05.06.2025
Es werden im halbstündlichen Rhythmus Einzelsprechstunden angeboten. Das engagierte Smartphone-Sprechstunden-Team freut sich auf Ihr Kommen. Die Besucher sollten ihr Gerät aufgeladen mitbringen.
Anmeldung und weitere Informationen beim Freiwilligenzentrum STELLWERK unter der Rufnummer 08221 – 930 10 10 oder per E-Mail an info@fz-stellwerk.de
Meldungen und Berichte der vergangenen Jahre