Die Freiwillige Feuerwehr Echlishausen freut sich, allen Bürgern mitteilen zu können,
dass am Feuerwehrhaus in Echlishausen ab sofort ein weiterer automatisierter
externer Defibrillator (AED) in Bibertal zur Verfügung steht.
Die Anschaffung des Geräts konnte dank der großzügigen Unterstützung durch die
Raiffeisenbank Mittelschwaben, der Musikkappelle Lyra Echlishausen, dem OGV
Echlishausen, dem Esstisch bei Joe sowie durch eigene finanzielle Mittel des
Feuerwehrvereins realisiert werden.
Für dieses Engagement möchten wir uns recht herzlich bedanken.
Der Defibrillator wurde gut sichtbar und frei zugänglich am Feuerwehrhaus installiert,
um im Notfall schnelle Hilfe zu ermöglichen. Gerade bei einem plötzlichen
Herzstillstand kann der Einsatz eines AED lebensrettend sein, da er durch gezielte
Stromstöße den Herzrhythmus wiederherstellen kann.
Das Gerät ist so konzipiert, dass es auch von medizinischen Laien problemlos
bedient werden kann. Verständliche Sprachansagen leiten Schritt für Schritt durch
die Anwendung, sodass im Ernstfall keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich
sind.
Mit dieser Investition leistet die Feuerwehr Echlishausen einen wichtigen Beitrag zur
Sicherheit und zur Verbesserung der medizinischen Erstversorgung vor Ort. Die
Bevölkerung wird gebeten, sich mit dem Standort des Defibrillators am
Feuerwehrhaus vertraut zu machen.
Die Vorstandschaft
Freiwillige Feuerwehr Echlishausen
In den letzten Tagen werden vermehrt Schreiben von der Firma Parkcontrol24 versendet. Hier soll eine hohe Strafe für Falschparken beglichen werden.
Diese Firma wurde nicht von der Gemeinde beauftragt. Die Schreiben sind Teil einer Betrugsmasche.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat Ende 2025 einen grundlegend überarbeiteten Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ veröffentlicht.
Der Ratgeber fasst Vorbereitungs- und Handlungsempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Wenn etwas passiert, ist es besser, vorbereitet zu sein. Der Ratgeber zeigt auf, wie sich jeder Bürger in einfachen Schritten auf mögliche Unterbrechungen des Alltags oder Krisen (z. B. Stromausfall, Hochwasser, Extremwetter, Desinformation oder Explosionen) vorbereiten und diese meistern kann.
Auf der Internetseite des BBK kann der Ratgeber in Druckfassung bestellt werden. Daneben gibt es Checklisten gesondert zum Download.
Immer wieder gehen bei der Gemeinde Beschwerden ein über „Schwarze Schafe“ unter den Hundehaltern. Diese führen ihre Hunde in den Wohngebieten „Gassi“, lassen sie an den Grünstreifen und zum Teil auch mitten auf dem Gehweg, auf der Straße oder auf unbebauten Grundstücken ihr „Geschäft“ verrichten.
Zuletzt gab es hier vermehrt Beschwerden über Hundekot in der Straße „Kirchberg“ in Bühl.
Hundekot auf den Straßen, Gehwegen oder Feldwegen ist weder hygienisch noch dient es einem sauberen Ortsbild. Auch sollte sich jeder Hundehalter fragen, ob er vor seinem Anwesen liegende Hundehäufen gut finden würde.
Gemeinde Bibertal
Die Vorvermarktung der Firma Leonet ist abgeschlossen und die Planungen für den Ausbau des Breitbandnetzes laufen auf Hochtouren. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger, welche nicht im förderfähigen Gebiet wohnen und dennoch einen Glasfaseranschluss an ihrer Adresse wünschen, besteht derzeit noch die Möglichkeit, dies der Gemeinde zu melden.
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Herrn Faul, Telefon 08226/8690-20 oder E-Mail faul@bibertal.de bei der Gemeindeverwaltung.
Ab dem 01.05.2025 besteht die rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von digitalen Lichtbildern bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG. Wir weisen Sie darauf hin, dass elektronischen Erstellung des Lichtbildes durch einen Fotodienstleister oder durch die Behörde, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt erfolgen kann. Aktuell verfügt die Gemeinde über kein Gerät. Wir werden Sie informieren, sobald die Lichtbilder direkt vor Ort im Bürgerbüro gefertigt werden können. Wir bitten Sie bis dahin die Bilder bei einem Dienstleister erstellen zu lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden bittet das Finanzamt folgende Informationen zu beachten:
Hinweis: Soweit der Einspruch beim
Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.
Hinweis: Bei den Bescheiden des Finanzamtes handelt es sich um sogenannte Grundlagenbescheide. Sollten Sie Fehler in der Erhebung der Grundsteuer feststellen, prüfen Sie zunächst die Bescheide des Finanzamtes auf Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche. Die zuständigen Städte
oder Gemeinde sind nicht befugt, Änderungen in den Grundlagen durchzuführen; wenden Sie sich hier direkt an das zuständige Finanzamt.
Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform 2025 in Kraft. Daher
erhalten alle Steuerpflichtigen mit Bescheiddatum vom 07.01.2025 einen Grundsteuerbescheid.
Änderung der Hebesätze gültig ab 2025
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.11.2024 wurde für das Jahr 2025 der Hebesatz der Grundsteuer A auf 270 v.H. und die Grundsteuer B auf 230 v.H. festgesetzt.
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:
Finanzamt
Zuständig für Höhe und Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und den Angaben zum Steuerpflichtigen. Die Gemeinde Bibertal erhält lediglich
einen Datensatz zur Einspielung des Messbetrags.
Telefonische Hotline Finanzamt Günzburg 08221 902-0, E-Mail an Poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de.
Steueramt bei der Gemeinde
Telefonische Rückfragen zu Grundsteuerbescheiden können Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr gestellt werden. Sie können uns auch gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an schneid@bibertal.de zukommen lassen.
Widersprüche und Fragen zur Höhe/Festsetzung der Hebesätze sind an die Kämmerei schriftlich oder per E-Mail an
kusche@bibertal.de zu richten.
Gemeindekasse
Zuständig für SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung), Zahlung, Erstattung, offene Posten, Ratenzahlung und weiteres: E-Mail an futterknecht@bibertal.de oder schneid@bibertal.de.
Meldungen und Berichte der vergangenen Jahre





















