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Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg;

 

Das Landratsamt Günzburg veranlasst für Samstag, 31. Januar 2026 , gegen 11:30 Uhr die vierteljährliche Funktionsprüfung für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes. Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung

regelmäßig zu erproben.


Gegen 11: 30 Uhr wird die Sirenenprobe im Landkreis Günzburg durchgeführt.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton “, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.


Die Sirenen werden digital alarmiert. Die Alarmierung der bisher noch nicht umgerüsteten analogen Sirenen findet im Anschluss statt. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen und es kann in manchen Gebieten vorkommen, dass Sirenen zweimal ausgelöst und daher auch zweimal in kurzen Abständen zu hören sein werden.
 

Für Sirenensignale gilt:
• Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen und Meldungen in weiteren Warnmedien (z.B. NINA-App) “
• Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Entwarnung, die Gefahr besteht nicht mehr. “


Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.


In den folgenden Monaten wird jeweils wieder am letzten Samstag im gesamten Landkreis die Sirenenprobe für die „Feuerwehralarmierung “ abgehalten. Der nächste Test für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes ist für März 2026 geplant.
Dabei wird es sich um eine bayernweite Probealarmierung handeln.

Beide Sirenensignale (Feuerwehralarm und Warnung der Bevölkerung) können über die Homepage des Landkreises Günzburg unter
https://www.landkreis-guenzburg.de/amt-und-verwaltung/katastrophenschutz/warnung-imkatastrophenschutz/ angehört werden.

 

Wahlhelferberufung

 

Bei der Wahlhelferberufung für den Briefwahlvorstand ist uns ein Fehler unterlaufen.

Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 16:30 Uhr zusammen.

 

Wie bitten um Beachtung!

Gemeindewahlleitung

 

Änderung der Abfuhrtage und -gebiete in der Gemeinde Bibertal ab 2026 für die Restmüllabfuhr.

 

Ab 2026 ändert sich bei der Restmüllabfuhr in der Gemeinde Bibertal der Abfuhrtag. Die
Restmülltonnen in Bühl, Echlishausen und Opferstetten werden immer mittwochs (ungerade
Woche) und in Anhofen, Emmenthal, Ettlishofen, Happach, Hetschwang, Kissendorf,
Schneckenhofen und Silheim immer donnerstags (ungerade Woche) entleert. Fällt der
Abfuhrtag auf einen Feiertag verschiebt sich die Abfuhr um einen Tag.
Im zugesandten Abfuhrkalender fehlt der erste Leerungstermin für die Gemeinden Bühl,
Echlishausen und Opferstetten. Diese Leerung findet am Freitag, 02.01.2026, statt. Der
Abfuhrkalender auf unserer Internetseite ist bereits aktualisiert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon 08221/95-456 oder im Internet unter
kaw.landkreis-guenzburg.de oder laden Sie die kostenlose Abfall-App unter
https://awido.cubefour.de/customer/kaw-guenzburg.mobile auf Ihr Smartphone.

 

Betrugsmasche bei Gewerbemeldungen

 

Betrugsmasche bei Gewerbemeldungen

In letzter Zeit erhalten wir immer öfter Gewerbeanmeldungen von gefälschten Webseiten. Auf verschiedenen Webseiten können Gewerbetreibende mittels des dortigen kostenpflichtigen Online-Service-Gebühr und Schritt für Schritt ihr Gewerbe anmelden. Dass dann später zusätzlich noch die Gebühr der Behörde fällig wird, ist nicht ersichtlich, den Nutzern oftmals nicht klar und sorgt für eine böse Überraschung bei den Gewerbetreibenden.

 

Gerne können Sie Ihr Gewerbe nach vorheriger Terminvereinbarung oder über unsere Formulare auf unserer Homepage bei uns anmelden. (https://www.termin.bibertal.de/ oder https://www.bibertal.de/buerger_informationen/formulare/__Formulare.html)

 

Ärger durch Hundekot

 

Immer wieder gehen bei der Gemeinde Beschwerden ein über „Schwarze Schafe“ unter den Hundehaltern. Diese führen ihre Hunde in den Wohngebieten „Gassi“, lassen sie an den Grünstreifen und zum Teil auch mitten auf dem Gehweg, auf der Straße oder auf unbebauten Grundstücken ihr „Geschäft“ verrichten.

Zuletzt gab es hier vermehrt Beschwerden über Hundekot in der Straße „Kirchberg“ in Bühl.

Hundekot auf den Straßen, Gehwegen oder Feldwegen ist weder hygienisch noch dient es einem sauberen Ortsbild. Auch sollte sich jeder Hundehalter fragen, ob er vor seinem Anwesen liegende Hundehäufen gut finden würde.

 

Gemeinde Bibertal

 

Breitbandausbau im Gemeindegebiet

 

Die Vorvermarktung der Firma Leonet ist abgeschlossen und die Planungen für den Ausbau des Breitbandnetzes laufen auf Hochtouren. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger, welche nicht im förderfähigen Gebiet wohnen und dennoch einen Glasfaseranschluss an ihrer Adresse wünschen, besteht derzeit noch die Möglichkeit, dies der Gemeinde zu melden.

Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Herrn Faul, Telefon 08226/8690-20 oder E-Mail faul@bibertal.de bei der Gemeindeverwaltung.

 

Umstellung auf digitale Lichtbilder

 

Ab dem 01.05.2025 besteht die rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von digitalen Lichtbildern bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG. Wir weisen Sie darauf hin, dass elektronischen Erstellung des Lichtbildes durch einen Fotodienstleister oder durch die Behörde, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt erfolgen kann. Aktuell verfügt die Gemeinde über kein Gerät. Wir werden Sie informieren, sobald die Lichtbilder direkt vor Ort im Bürgerbüro gefertigt werden können. Wir bitten Sie bis dahin die Bilder bei einem Dienstleister erstellen zu lassen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Grundsteuer 2025

 

Das Finanzamt informiert

Hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden bittet das Finanzamt folgende Informationen zu beachten:

 

  • Wer Fragen zur Zahlungsabwicklung der Grundsteuer hat, wendet sich dazu an die zuständige Stadt oder Gemeinde.

 

  • Aktuelle Informationen zur Grund­ steuer sind unter www.grundsteuer. bayern.de zu finden.

 

  • Wenn bereits Einspruch gegen den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge/Bescheid über den Grundsteuermessbetrag eingelegt wurde, dann ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich.

 

Hinweis: Soweit der Einspruch beim

Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.

 

  • Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Es wird gebeten, daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand zu verzichten.
     
  • Die Berechnung der Grundsteuer A setzt sich aus Grundstücks- bzw. Nutzfläche, jeweils multipliziert mit einem nutzungsabhängigen, pauschalen Faktor (gesetzlich festgelegt) zusammen. Der sich hieraus ergebende Betrag wird anschließend mit dem pauschalen Faktor 18,6 multipliziert und legt so den Grundsteuerwert fest. Der Grundsteuermessbetrag berechnet sich aus Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl.

 

  • Die Berechnung der Grundsteuer B setzt sich aus Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche, jeweils multipliziert mit der entsprechenden Äquivalenzzahl zusammen. Der sich hieraus ergebende Äquivalenzbetrag wird anschließend mit der Grundsteuermesszahl multipliziert und legt den Grundsteuermessbetrag fest.

 

Hinweis: Bei den Bescheiden des Finanzamtes handelt es sich um sogenannte Grundlagenbescheide. Sollten Sie Fehler in der Erhebung der Grundsteuer feststellen, prüfen Sie zunächst die Bescheide des Finanzamtes auf Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche. Die zuständigen Städte
oder Gemeinde sind nicht befugt, Änderungen in den Grundlagen durchzuführen; wenden Sie sich hier direkt an das zuständige Finanzamt.

 

Informationen zu den Grundsteuerbescheiden 2025

Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform 2025 in Kraft. Daher
erhalten alle Steuerpflichtigen mit Bescheiddatum vom 07.01.2025 einen Grundsteuerbescheid.

 

Änderung der Hebesätze gültig ab 2025

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.11.2024 wurde für das Jahr 2025 der Hebesatz der Grundsteuer A auf 270 v.H. und die Grundsteuer B auf 230 v.H. festgesetzt.

 

Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:

 

Finanzamt

Zuständig für Höhe und Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und den Angaben zum Steuerpflichtigen. Die Gemeinde Bibertal erhält lediglich

einen Datensatz zur Einspielung des Messbetrags.

 

Telefonische Hotline Finanzamt Günzburg 08221 902-0, E-Mail an Poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de.  
 

Steueramt bei der Gemeinde

Telefonische Rückfragen zu Grundsteuerbescheiden können Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr gestellt werden. Sie können uns auch gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an schneid@bibertal.de zukommen lassen.

 

Widersprüche und Fragen zur Höhe/Festsetzung der Hebesätze sind an die Kämmerei schriftlich oder per E-Mail an
kusche@bibertal.de zu richten.

 

Gemeindekasse

Zuständig für SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung), Zahlung, Erstattung, offene Posten, Ratenzahlung und weiteres: E-Mail an futterknecht@bibertal.de oder schneid@bibertal.de.

 

Auskünfte zum Nahverkehr


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