Versorgung & Entsorgung

 

Sie brauchen nähere Informationen zur Müllentsorgung? Oder suchen Sie nach den Kontaktdaten des Stromversorgers? Hier finden Sie alle Informationen rund um Wasser, Müll, Strom usw.

 

Abfall

 
Entsorgungsstellen in der Gemeinde
Anhofen Mittelweg
Bühl Günzburger Straße 32 und Silheimer Weg
Echlishausen Gartenstraße
Kissendorf Parkplatz der Schule und Mehrzweckhalle
Schneckenhofen Schulstraße
Silheim Zollstraße

 

Entsorgungsmöglichkeiten in der Karte anzeigen

 

Informationen der Kreisabfallwirtschaft des Landkreises Günzburgs

Informationen zur Gelben Tonne

Öffnungszeiten der Entsorgungseinrichtungen

    Wertstoffhof, Kompostieranlage, Pyrolyseanlage Burgau (extern)

Informationen zu den Gebühren

 

Abfallkalender herunterladen

 

Wasser

 

Die Gemeinde betreibt keinen eigenen Wasserbrunnen, sondern bezieht das Trinkwasser von der "Rauher Berg Gruppe" mit Sitz in Pfaffenhofen.

Zur Website des Anbieters

 

Die Härtegrade des Trinkwassers in der Gemeinde Bibertal
(gem. Untersuchung des Zweckverbands "Rauher-Berg-Gruppe" vom Mai 2014)
 

Härtegrad (dH) Härtebereich
21,2 hart (3,77 mmol/l)

 

Die drei Härtebereiche des Wassers nach europäischem Standard - von "weich" bis "hart"
 

Härtebereich °dH Millimol Caliumcarbonat je Liter
weich weniger als 8,4°dH weniger als 1,5
mittel 8,4 - 14°dH 1,5 bis 2,5
hart mehr als 14°dH mehr als 2,5
 
 

Gas

 

Erdgas Schwaben GmbH

Geschwister-Scholl-Straße 3

89312 Günzburg-Denzingen

 

Telefon 08221/3602-0

Telefax 08221/3602-550

 

Zur Website der Anbieters

Direkter eMail-Kontakt

 

Strom / Straßenbeleuchtung

 

Online Störungsmeldung:

 

https://sms.stoerung-melden.de/

 

Hier können Sie direkt bei der LEW defekte Straßenbeleuchtungen melden.

 

Lechwerke AG
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg

Postanschrift: 86136 Augsburg

 

Telefon 0821/328-0
Telefax 0821/328-1170

 

Breitband

 

Breitbanderschließung der Gemeinde Bibertal

 

Gigabit-Erschließung der Gemeinde Bibertal 2022

Die Gemeinde Bibertal beabsichtigt im Rahmen der am 02.03.2020 in kraftgetretenen Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) die Durchführung eines Förderverfahrens, um den Glasfaserausbau zu Gebäuden zu vervollständigen.

 

Hierbei kann der Ausbau sowohl in sogenannten „weißen NGA-Flecken“, als auch in sogenannten „grauen NGA-Flecken“ gefördert werden.

 

Als „weiße Flecken“ gelten jene Bereiche mit einer Breitbandversorgung kleiner 30 Mbit/s im Download. Als „graue Flecken“ solche mit einer Versorgung größer 30 Mbit/s im Download durch einen lokal tätigen Netzbetreiber.

 

Ein geförderter Ausbau ist entsprechend des Bayerischen Gigabit-Förderverfahrens möglich für Erschließungsgebiete, in welchen das vorhandene Netz zuverlässig weniger als 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann (Aufgreifschwellen).

 

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie über folgenden Weblink:

https://gigabit.regensburg.hosting/bibertal

 

Markterkundung 2023

Ergebnis der Markterkundung

 

 

Markterkundung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Bibertal gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Bibertal bittet daher, bis spätestens 22.12.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

 

  1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
  2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
  3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur“

 

Nachfolgend nun die Dokumente:

 

Bekanntmachung Markterkundung

Erschließungsgebiet zur Markterkundung

Ergebnis der Markterkundung

 

Auswahlverfahren - einstufig

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14 

 

Die Gemeinde Bibertal führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

 

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.

 

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 01.06.2017 um 12.00 Uhr zu.

Achtung neuer Abgabetermin:

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 22.06.2017 um 12:00 Uhr zu.

 

Erschließungsgebiete Übersicht

Bekanntmachung Auswahlverfahren - einstufig

Anlage 1 zum Auswahlverfahren

Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix

Muster Breitbandausbauvertrag

Muster Wirtschaftlichkeitslücke

Muster WL Hinweise

Bekanntmachung Auswahlentscheidung

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag


 

 

 

Breitbanderschließung der Gemeinde Bibertal 2014/2015

 

Bedarfsermittlung für den Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

 

Die Gemeinde Bibertal hat drei räumlich abgegrenzte Gebiete mit mindestens fünf Unternehmern (nach Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen.

Diese Gebiete wurden definiert als

Kumulationsgebiet 1 (Ettlishofen/Hetschwang/Anhofen)

Kumulationsgebiet 2 (Silheim/Kleinkissendorf)

Kumulationsgebiet 3 (Schneckenhofen)

 

Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

 

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Bibertal den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in den definierten Kumulationsgebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.


Die Gemeinde Bibertal sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Kumulationsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.

 

Die bis zum 14.03.2014 eingegangenen Rückmeldungen führten zu folgendem Ergebnis:

Ergebnis der Bedarfsabfrage - Gesamt

Ergebnis der Bedarfsabfrage - Kumulationsgebiet 1

Ergebnis der Bedarfsabfrage - Kumulationsgebiet 2

Vorabregulierung der Bundesnetzagentur (vor Beendigung der Markterkundung)

 

Das Ergebnis der darauffolgend durchgeführten Anfrage zur Markterkundung

Ergebnis der Markterkundung

 

Die weiteren Schritte in chronologischer Reihenfolge:

Kanalsanierung Silheim

Dokumentation in schwarzen Flecken

Auswahlverfahren - BekanntmachungAuswahlverfahren - Ergebnis

 

Die Kommune Bibertal hat am 2.7.2015 den Zuwendungsbescheid im Rahmen des bayerischen Förderprogramms erhalten.

 

Fördersteckbrief

 

 

Aktueller Förderfortschritt - Übersicht

 

Kaminkehrer

 

Die Bezirkskaminkehrmeister der einzelnen Ortsteile

 
Anhofen, Ettlishofen, Emmental Schneckenhofen, Silheim

Herr Jochen Ziesche

Zur Herrgottsruhe 50, 89335 Ichenhausen OT Hochwang
Telefon: 08223 / 966211 oder Mobil: 0174 / 1714293

Direkter eMail-Kontakt

 

Bühl, Echlishausen, Opferstetten

Herr Martin Storch

Wetzlerstr. 36, 89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 9646415 oder Mobil: 0172 / 4068956

Direkter eMail-Kontakt

 

Kissendorf
Herrn Wolfgang Deigentesch
Sudetenring 9, 89423 Gundelfingen
Telefon: 09073 / 9587314 oder Mobil: 0171 / 5073842
Direkter eMail-Kontakt

 

Hetschwang
Herr Georg Hehl
An der Hühle 19, 89284 Pfaffenhofen/Berg
Telefon: 07302 / 921416
Direkter eMail-Kontakt