Sie brauchen nähere Informationen zur Müllentsorgung? Oder suchen Sie nach den Kontaktdaten des Stromversorgers? Hier finden Sie alle Informationen rund um Wasser, Müll, Strom usw.
Entsorgungsstellen in der Gemeinde | |
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Anhofen | Mittelweg |
Bühl | Günzburger Straße 32 und Silheimer Weg |
Echlishausen | Gartenstraße |
Kissendorf | Parkplatz der Schule und Mehrzweckhalle |
Schneckenhofen | Schulstraße |
Silheim | Zollstraße |
Entsorgungsmöglichkeiten in der Karte anzeigen
Informationen der Kreisabfallwirtschaft des Landkreises Günzburgs
Informationen zur Gelben Tonne
Öffnungszeiten der Entsorgungseinrichtungen
Wertstoffhof, Kompostieranlage, Pyrolyseanlage Burgau (extern)
Die Gemeinde betreibt keinen eigenen Wasserbrunnen, sondern bezieht das Trinkwasser von der "Rauher Berg Gruppe" mit Sitz in Pfaffenhofen.
Die Härtegrade des Trinkwassers in der Gemeinde Bibertal
(gem. Untersuchung des Zweckverbands "Rauher-Berg-Gruppe" vom Mai 2014)
Härtegrad (dH) | Härtebereich |
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21,2 | hart (3,77 mmol/l) |
Die drei Härtebereiche des Wassers nach europäischem Standard - von "weich" bis "hart"
Härtebereich | °dH | Millimol Caliumcarbonat je Liter |
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weich | weniger als 8,4°dH | weniger als 1,5 |
mittel | 8,4 - 14°dH | 1,5 bis 2,5 |
hart | mehr als 14°dH | mehr als 2,5 |
Erdgas Schwaben GmbH
Geschwister-Scholl-Straße 3
89312 Günzburg-Denzingen
Telefon 08221/3602-0
Telefax 08221/3602-550
Online Störungsmeldung:
https://sms.stoerung-melden.de/
Hier können Sie direkt bei der LEW defekte Straßenbeleuchtungen melden.
Lechwerke AG
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
Postanschrift: 86136 Augsburg
Telefon 0821/328-0
Telefax 0821/328-1170
Breitbanderschließung der Gemeinde Bibertal
Gigabit-Erschließung der Gemeinde Bibertal 2022
Die Gemeinde Bibertal beabsichtigt im Rahmen der am 02.03.2020 in kraftgetretenen Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) die Durchführung eines Förderverfahrens, um den Glasfaserausbau zu Gebäuden zu vervollständigen.
Hierbei kann der Ausbau sowohl in sogenannten „weißen NGA-Flecken“, als auch in sogenannten „grauen NGA-Flecken“ gefördert werden.
Als „weiße Flecken“ gelten jene Bereiche mit einer Breitbandversorgung kleiner 30 Mbit/s im Download. Als „graue Flecken“ solche mit einer Versorgung größer 30 Mbit/s im Download durch einen lokal tätigen Netzbetreiber.
Ein geförderter Ausbau ist entsprechend des Bayerischen Gigabit-Förderverfahrens möglich für Erschließungsgebiete, in welchen das vorhandene Netz zuverlässig weniger als 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann (Aufgreifschwellen).
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie über folgenden Weblink:
https://gigabit.regensburg.hosting/bibertal“
Markterkundung 2023
Markterkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Bibertal gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Bibertal bittet daher, bis spätestens 22.12.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Nachfolgend nun die Dokumente:
Erschließungsgebiet zur Markterkundung
Auswahlverfahren - einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Bibertal führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 01.06.2017 um 12.00 Uhr zu.
Achtung neuer Abgabetermin:
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 22.06.2017 um 12:00 Uhr zu.
Erschließungsgebiete Übersicht
Bekanntmachung Auswahlverfahren - einstufig
Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix
Muster Wirtschaftlichkeitslücke
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Breitbanderschließung der Gemeinde Bibertal 2014/2015
Bedarfsermittlung für den Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Die Gemeinde Bibertal hat drei räumlich abgegrenzte Gebiete mit mindestens fünf Unternehmern (nach Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen.
Diese Gebiete wurden definiert als
Kumulationsgebiet 1 (Ettlishofen/Hetschwang/Anhofen)
Kumulationsgebiet 2 (Silheim/Kleinkissendorf)
Kumulationsgebiet 3 (Schneckenhofen)
Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.
Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Bibertal den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in den definierten Kumulationsgebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.
Die Gemeinde Bibertal sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Kumulationsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.
Die bis zum 14.03.2014 eingegangenen Rückmeldungen führten zu folgendem Ergebnis:
Ergebnis der Bedarfsabfrage - Gesamt
Ergebnis der Bedarfsabfrage - Kumulationsgebiet 1
Ergebnis der Bedarfsabfrage - Kumulationsgebiet 2
Vorabregulierung der Bundesnetzagentur (vor Beendigung der Markterkundung)
Das Ergebnis der darauffolgend durchgeführten Anfrage zur Markterkundung
Die weiteren Schritte in chronologischer Reihenfolge:
Dokumentation in schwarzen Flecken
Auswahlverfahren - BekanntmachungAuswahlverfahren - Ergebnis
Die Kommune Bibertal hat am 2.7.2015 den Zuwendungsbescheid im Rahmen des bayerischen Förderprogramms erhalten.
Anhofen, Ettlishofen, Emmental Schneckenhofen, Silheim |
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Herr Jochen Ziesche Zur Herrgottsruhe 50, 89335 Ichenhausen OT Hochwang |
Direkter eMail-Kontakt |
Bühl, Echlishausen, Opferstetten |
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Herr Martin Storch Wetzlerstr. 36, 89312 Günzburg |
Direkter eMail-Kontakt |
Kissendorf |
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Herrn Wolfgang Deigentesch Sudetenring 9, 89423 Gundelfingen Telefon: 09073 / 9587314 oder Mobil: 0171 / 5073842 |
Direkter eMail-Kontakt |
Hetschwang |
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Herr Georg Hehl An der Hühle 19, 89284 Pfaffenhofen/Berg Telefon: 07302 / 921416 |
Direkter eMail-Kontakt |