Im Rahmen des aktuellen Geflügelpestgeschehens bei Wildvögeln, zunächst in Norddeutschland und nunmehr auch in Bayern, wurden bislang aufgrund der Risikobewertung an den Fundstellen positiver Wildvögel lokal begrenzte Aufstallungsgebote entlang der betroffenen Gewässer erlassen. Die aktuellen Befunde lassen befürchten, dass es sich in Bayern nicht nur um ein lokal begrenztes Geschehen an den größeren südbayerischen Seen handelt.
Das Landratsamt Günzburg hat daher auf Grund von §§ 13 und 65 der Geflügelpest-Verordnung eine Allgemeinverfügung (siehe Downloads) erlassen, in welcher für alle Geflügelhalter im Landkreis Günzburg unter anderem die Aufstallung des Geflügels angeordnet wird.