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interaktiver Probestimmzettel

 

Bei der Kommunalwahl am 8. März haben Sie viele Möglichkeiten, ihre Stimmen zu vergeben. Damit Sie sich in Ruhe mit dem Wahlsystem vertraut machen können, stellen wir einen interaktiven Probestimmzettel online zur Verfügung. Dieser ermöglicht es, den Wahlvorgang vorab unverbindlich zu testen und in Ruhe das Kumulieren und Panaschieren auszuprobieren. Insbesondere Neuwählerinnen und Neuwähler erhalten so die Chance zum Üben.

 

Der Probestimmzettel dient ausschließlich Ihrer Information und Vorbereitung auf den Wahlgang. Er hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Wahl. Eine echte Stimmabgabe ist nicht möglich.

 

Unter dem Probestimmzettel erhalten Sie sofort ein Feedback. Dabei wird unter anderem angezeigt, wie viele der insgesamt 16 Stimmen bereits vergeben wurden und ob die Stimmabgabe gültig ist. So können Sie sich mit den Regeln der Stimmvergabe vertraut machen und typische Fehler vermeiden.

 

Hier geht es zum interaktiven Probestimmzettel der Gemeinderatswahlen Bibertal.

 

Probestimmzettel

 

Hier geht es zum interaktiven Probestimmzettel der Kreistagswahl Günzburg

 

Probestimmzettel Kreistag

 

Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat Ende 2025 einen grundlegend überarbeiteten Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ veröffentlicht.


Der Ratgeber fasst Vorbereitungs- und Handlungsempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Wenn etwas passiert, ist es besser, vorbereitet zu sein. Der Ratgeber zeigt auf, wie sich jeder Bürger in einfachen Schritten auf mögliche Unterbrechungen des Alltags oder Krisen (z. B. Stromausfall, Hochwasser, Extremwetter, Desinformation oder Explosionen) vorbereiten und diese meistern kann.

 

Auf der Internetseite des BBK kann der Ratgeber in Druckfassung bestellt werden. Daneben gibt es Checklisten gesondert zum Download.

 
Checklisten (Vorsorgen für Krisen und Katastrophen)Ratgeber (Vorsorgen für Krisen und Katastrophen)
 

Ärger durch Hundekot

 

Immer wieder gehen bei der Gemeinde Beschwerden ein über „Schwarze Schafe“ unter den Hundehaltern. Diese führen ihre Hunde in den Wohngebieten „Gassi“, lassen sie an den Grünstreifen und zum Teil auch mitten auf dem Gehweg, auf der Straße oder auf unbebauten Grundstücken ihr „Geschäft“ verrichten.

Zuletzt gab es hier vermehrt Beschwerden über Hundekot in der Straße „Kirchberg“ in Bühl.

Hundekot auf den Straßen, Gehwegen oder Feldwegen ist weder hygienisch noch dient es einem sauberen Ortsbild. Auch sollte sich jeder Hundehalter fragen, ob er vor seinem Anwesen liegende Hundehäufen gut finden würde.

 

Gemeinde Bibertal

 

Breitbandausbau im Gemeindegebiet

 

Die Vorvermarktung der Firma Leonet ist abgeschlossen und die Planungen für den Ausbau des Breitbandnetzes laufen auf Hochtouren. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger, welche nicht im förderfähigen Gebiet wohnen und dennoch einen Glasfaseranschluss an ihrer Adresse wünschen, besteht derzeit noch die Möglichkeit, dies der Gemeinde zu melden.

Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Herrn Faul, Telefon 08226/8690-20 oder E-Mail faul@bibertal.de bei der Gemeindeverwaltung.

 

Umstellung auf digitale Lichtbilder

 

Ab dem 01.05.2025 besteht die rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von digitalen Lichtbildern bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG. Wir weisen Sie darauf hin, dass elektronischen Erstellung des Lichtbildes durch einen Fotodienstleister oder durch die Behörde, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt erfolgen kann. Aktuell verfügt die Gemeinde über kein Gerät. Wir werden Sie informieren, sobald die Lichtbilder direkt vor Ort im Bürgerbüro gefertigt werden können. Wir bitten Sie bis dahin die Bilder bei einem Dienstleister erstellen zu lassen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Grundsteuer 2025

 

Das Finanzamt informiert

Hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden bittet das Finanzamt folgende Informationen zu beachten:

 

  • Wer Fragen zur Zahlungsabwicklung der Grundsteuer hat, wendet sich dazu an die zuständige Stadt oder Gemeinde.

 

  • Aktuelle Informationen zur Grund­ steuer sind unter www.grundsteuer. bayern.de zu finden.

 

  • Wenn bereits Einspruch gegen den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge/Bescheid über den Grundsteuermessbetrag eingelegt wurde, dann ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich.

 

Hinweis: Soweit der Einspruch beim

Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.

 

  • Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Es wird gebeten, daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand zu verzichten.
     
  • Die Berechnung der Grundsteuer A setzt sich aus Grundstücks- bzw. Nutzfläche, jeweils multipliziert mit einem nutzungsabhängigen, pauschalen Faktor (gesetzlich festgelegt) zusammen. Der sich hieraus ergebende Betrag wird anschließend mit dem pauschalen Faktor 18,6 multipliziert und legt so den Grundsteuerwert fest. Der Grundsteuermessbetrag berechnet sich aus Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl.

 

  • Die Berechnung der Grundsteuer B setzt sich aus Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche, jeweils multipliziert mit der entsprechenden Äquivalenzzahl zusammen. Der sich hieraus ergebende Äquivalenzbetrag wird anschließend mit der Grundsteuermesszahl multipliziert und legt den Grundsteuermessbetrag fest.

 

Hinweis: Bei den Bescheiden des Finanzamtes handelt es sich um sogenannte Grundlagenbescheide. Sollten Sie Fehler in der Erhebung der Grundsteuer feststellen, prüfen Sie zunächst die Bescheide des Finanzamtes auf Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche. Die zuständigen Städte
oder Gemeinde sind nicht befugt, Änderungen in den Grundlagen durchzuführen; wenden Sie sich hier direkt an das zuständige Finanzamt.

 

Informationen zu den Grundsteuerbescheiden 2025

Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform 2025 in Kraft. Daher
erhalten alle Steuerpflichtigen mit Bescheiddatum vom 07.01.2025 einen Grundsteuerbescheid.

 

Änderung der Hebesätze gültig ab 2025

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.11.2024 wurde für das Jahr 2025 der Hebesatz der Grundsteuer A auf 270 v.H. und die Grundsteuer B auf 230 v.H. festgesetzt.

 

Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:

 

Finanzamt

Zuständig für Höhe und Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und den Angaben zum Steuerpflichtigen. Die Gemeinde Bibertal erhält lediglich

einen Datensatz zur Einspielung des Messbetrags.

 

Telefonische Hotline Finanzamt Günzburg 08221 902-0, E-Mail an Poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de.  
 

Steueramt bei der Gemeinde

Telefonische Rückfragen zu Grundsteuerbescheiden können Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr gestellt werden. Sie können uns auch gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an schneid@bibertal.de zukommen lassen.

 

Widersprüche und Fragen zur Höhe/Festsetzung der Hebesätze sind an die Kämmerei schriftlich oder per E-Mail an
kusche@bibertal.de zu richten.

 

Gemeindekasse

Zuständig für SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung), Zahlung, Erstattung, offene Posten, Ratenzahlung und weiteres: E-Mail an futterknecht@bibertal.de oder schneid@bibertal.de.

 

Auskünfte zum Nahverkehr


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