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Bundestagswahl 2025 - Wahlergebnis

Verdiente Ehrenamtliche und Sportler werden ausgezeichnet

 

Im Rahmen des Neujahrsempfangs wurden von Bürgermeister Roman Gepperth wieder zahlreiche verdiente Bürgerinnen und Bürger im Bereich Sport und Ehrenamt geehrt.

 

Für langjähriges ehrenamtliches Engagement erhielten eine Urkunde in Gold:

Johanna Scheer und Luise Schweizer für 40 Jahre Organisation und Gestaltung der sehr beliebten Seniorennachmittage des Seniorenclubs in Kissendorf.

Klara Anderhofstadt und Heinrich Völlmar für 25 Jahre Organisation und Ausrichten des ebenfalls sehr beliebten Adventsbasars in Bühl.
 

Ihnen gebührt für diese langjährigen Leistungen und ihr Engagement unser Respekt und großer Dank.

 

Auch im sportlichen Bereich konnten wieder einige Ehrungen ausgesprochen werden.

Eine Urkunde und Medaille in Bronze erhielten von den Schützen des Schützenvereins Edelweiß Bühl für ihre sportlichen Leistungen bei den Bezirksmeisterschaften:

Anna Zettl für 1. Platz im Einzel Disziplin KK-Gewehr Auflage;  Elfriede Papst 1. Platz im Einzel in der Disziplin KK 100m Auflage;  Heinrich Völlmar, 2. Platz Einzel in der Disziplin Luftpistole Auflage;  Werner Vorreiter, 3. Platz im Einzel Disziplin KK 100 m Auflage;  Mannschaft mit Daniel Götz, Jürgen Riedl, Erich Zettl 1. Platz in der Disziplin Unterhebelgewehr C sowie die Mannschaft mit Jürgen Riedl, Ralf Thomalla, Erich Zettl,

1. Platz in der Disziplin Unterhebelgewehr B.

Ebenfalls ausgezeichnet mit einer Urkunde und Plakette in Silber wurden für die Leistungen bei der Bayerischen Meisterschaft die 2 Jungschützen des Schützenvereins Edelweiß Bühl Rafael Thomalla für 2. Platz in der Einzelwertung Disziplin 25m Schnellfeuerpistole Nachwuchs Jugend und Marius Thomalla für 3. Platz in der Einzelwertung Disziplin Schnellfeuerpistole Junioren.

 

Wir gratulieren herzlich zu den verdienten Ehrungen für die hervorragenden Leistungen!

 

Weiteres Vorgehen Trinkwasser Bibertal

 

Die Beprobungen nach Beendigung der Chlorung des Trinkwassers waren unauffällig. Daher kann nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt der Untersuchungszeitraum von 1x wöchentlich auf 1xmonatlich erweitert werden. Des Weiteren wird in naher Zukunft die Rückkehr in den Normalbetrieb angestrebt.

 

Vollsperrung der Kreisstraße GZ 26

 

Im Bereich der Kreisstraße GZ 26  bei Opferstetten ereignete sich ein Wasserrohrbruch in einer größeren Trinkwasserleitung, wodurch die Straße unterspült wurde. Aufgrund von Gefahr in Verzug muss die Kreisstraße auf unbestimmte Zeit vollgesperrt werden. 

 

Die Straßenmeisterei Günzburg richtet für die Zeit der Vollsperrung eine Umleitung über die St 2509 Unterfahlheim – GZ 23 Echlishausen – Bühl – GZ 26 Opferstetten (und umgekehrt) ein.

 

Sobald der Wasserrohrbruch beseitigt und die Straße wieder verkehrssicher hergestellt ist, erhalten Sie von uns Rückmeldung. Die Dauer der Vollsperrung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, da der genaue Schaden im Bereich der Fahrbahn noch nicht feststeht.

 

Bürgerbüro geschlossen

 

Das Bürgerbüro ist vom 21.03. - 25.03.2025 auf Grund einer Systemumstellung geschlossen. Ab dem 26.03.2025  sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

 

Gemeinde Bibertal erhält LEW Klimaschutzprämie

 

 

  für Erneuerung der Heizanlage der Schule Bühl

1.500 Euro Förderung -

 

Die Gemeinde Bibertal hat die Heizanlage der Schule Bühl erneuert. Dafür erhält die Gemeinde im Rahmen der LEW Klimaschutzprämie eine Förderung in Höhe von 1.500 Euro.

 

Gefördert werden Kommunen im Gebiet von LEW-Verteilnetz sowie in angrenzenden Landkreisen.

Insgesamt werden in diesem Jahr 150.000 Euro über die LEW Klimaschutzprämie vergeben. Die konkrete Förderhöhe pro Kommune hängt von der jeweiligen Einwohnerzahl und der Gesamtzahl der eingegangenen Anträge ab.

 

Mit der LEW Klimaschutzprämie unterstützt LEW eine große Bandbreite von Projekten, die von der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen über die klimafreundliche Energiegewinnung bis hin zur Energieverbrauchsoptimierung reichen. Seit 2015 wurden so bereits mehr als 700 kommunale Energiesparprojekte mit einem Gesamtvolumen von 27 Mio. Euro unterstützt.

 

Die Gemeinde dankt für die Unterstützung.

 

Grundsteuer 2025

 

Das Finanzamt informiert

Hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden bittet das Finanzamt folgende Informationen zu beachten:

 

  • Wer Fragen zur Zahlungsabwicklung der Grundsteuer hat, wendet sich dazu an die zuständige Stadt oder Gemeinde.

 

  • Aktuelle Informationen zur Grund­ steuer sind unter www.grundsteuer. bayern.de zu finden.

 

  • Wenn bereits Einspruch gegen den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge/Bescheid über den Grundsteuermessbetrag eingelegt wurde, dann ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich.

 

Hinweis: Soweit der Einspruch beim

Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.

 

  • Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Es wird gebeten, daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand zu verzichten.
     
  • Die Berechnung der Grundsteuer A setzt sich aus Grundstücks- bzw. Nutzfläche, jeweils multipliziert mit einem nutzungsabhängigen, pauschalen Faktor (gesetzlich festgelegt) zusammen. Der sich hieraus ergebende Betrag wird anschließend mit dem pauschalen Faktor 18,6 multipliziert und legt so den Grundsteuerwert fest. Der Grundsteuermessbetrag berechnet sich aus Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl.

 

  • Die Berechnung der Grundsteuer B setzt sich aus Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche, jeweils multipliziert mit der entsprechenden Äquivalenzzahl zusammen. Der sich hieraus ergebende Äquivalenzbetrag wird anschließend mit der Grundsteuermesszahl multipliziert und legt den Grundsteuermessbetrag fest.

 

Hinweis: Bei den Bescheiden des Finanzamtes handelt es sich um sogenannte Grundlagenbescheide. Sollten Sie Fehler in der Erhebung der Grundsteuer feststellen, prüfen Sie zunächst die Bescheide des Finanzamtes auf Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche. Die zuständigen Städte
oder Gemeinde sind nicht befugt, Änderungen in den Grundlagen durchzuführen; wenden Sie sich hier direkt an das zuständige Finanzamt.

 

Informationen zu den Grundsteuerbescheiden 2025

Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform 2025 in Kraft. Daher
erhalten alle Steuerpflichtigen mit Bescheiddatum vom 07.01.2025 einen Grundsteuerbescheid.

 

Änderung der Hebesätze gültig ab 2025

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.11.2024 wurde für das Jahr 2025 der Hebesatz der Grundsteuer A auf 270 v.H. und die Grundsteuer B auf 230 v.H. festgesetzt.

 

Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:

 

Finanzamt

Zuständig für Höhe und Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und den Angaben zum Steuerpflichtigen. Die Gemeinde Bibertal erhält lediglich

einen Datensatz zur Einspielung des Messbetrags.

 

Telefonische Hotline Finanzamt Günzburg 08221 902-0, E-Mail an Poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de.  
 

Steueramt bei der Gemeinde

Telefonische Rückfragen zu Grundsteuerbescheiden können Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr gestellt werden. Sie können uns auch gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an schneid@bibertal.de zukommen lassen.

 

Widersprüche und Fragen zur Höhe/Festsetzung der Hebesätze sind an die Kämmerei schriftlich oder per E-Mail an
kusche@bibertal.de zu richten.

 

Gemeindekasse

Zuständig für SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung), Zahlung, Erstattung, offene Posten, Ratenzahlung und weiteres: E-Mail an futterknecht@bibertal.de oder schneid@bibertal.de.

 

Sprechstunde rund um Smartphone, Tablet und Co.

 

Wie kann man mit den Kindern telefonieren und sie dabei auf dem Bildschirm sehen? Was ist eine App und wie bekommt man sie auf das Smartphone oder Tablet? Rund ums Internet gibt es eine Menge zu lernen und zu erfahren und ständig tauchen neue Fragen auf. Umso wichtiger also ist ein Ort, an dem diese Fragen ihren Platz haben – und beantwortet werden.

 

Das Freiwilligenzentrum bietet wieder für alle Interessierten eine Smartphone-Sprechstunde an. Die digitale Welt bietet viele Vorteile: Mit E-Mail- oder Messenger-Diensten lässt sich der Kontakt mit Angehörigen und Freunden in der ganzen Welt aufrechterhalten und wie die nächste Bahnverbindung aussieht, kann man per Smartphone und App auch von unterwegs aus schnell herausfinden.

 

In Kooperation mit der Gemeinde Bibertal findet die Sprechstunde an folgenden Tagen von 16.30 – 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstraße 2, statt.

 

Donnerstag, 27.02.2025 

Donnerstag, 20.03.2025

Donnerstag, 08.05.2025

Donnerstag, 05.06.2025

 

Es werden im halbstündlichen Rhythmus Einzelsprechstunden angeboten. Das engagierte Smartphone-Sprechstunden-Team freut sich auf Ihr Kommen. Die Besucher sollten ihr Gerät aufgeladen mitbringen.

 

Anmeldung und weitere Informationen beim Freiwilligenzentrum STELLWERK unter der Rufnummer 08221 – 930 10 10 oder per E-Mail an info@fz-stellwerk.de

 

Vertragsunterzeichnung Breitband

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Glasfaser für Bibertal:

LEONET unterzeichnet Kooperationsvertrag

 

Deggendorf / Bibertal, 26. November 2024 – Das bayerische Telekommunikationsunternehmen LEONET wird Bibertal im Landkreis Günzburg mit gigabitfähiger Glasfaser versorgen. Dazu haben nun im Rathaus Bürgermeister Roman Gepperth, Bauamtsleiter und Breitbandpate Markus Faul und LEONET Kommunalbetreuer Wolfgang Lassak im Auftrag der Geschäftsführung einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Knapp 2.000 Haushalte und Gewerbebetriebe werden im Rahmen eines geförderten Ausbaus über eine Gesamtlänge von 56 Kilometer zukunftssichere Glasfaser erhalten. Im Rahmen des durchgeführten Förderverfahrens wurde die Gemeinde Bibertal durch das Beratungs- und Planungs-Unternehmen IK-T GmbH aus Regensburg unterstützt.

 

Die errechnete Wirtschaftlichkeitslücke des Projektes fördert der Freistaat mit seiner Gigabitrichtlinie zu 90 Prozent, die restlichen 10 Prozent muss die Gemeinde Bibertal beisteuern. Für Gebäude, die in einem geförderten Gebiet liegen, ist der Hausanschluss an die Glasfasertrasse kostenlos, die Eigentümer müssen nur die Bauarbeiten auf dem Grundstück gestatten.

Bürgermeister Gepperth erklärt: „Wir sind froh, dass wir mit LEONET einen seriösen und erfahrenen Partner für den geförderten Ausbau an unserer Seite haben. Eine belastbare Internet-Intrastruktur gehört mittlerweile praktisch zur Grundversorgung, beruflich wie privat sind wir auf eine stabile Bandbreite angewiesen.“

Internetanschlüsse mit einer Download-Geschwindigkeit von 1.000 Mbit/s sind mit dem Glasfaserausbau dann Standard in Bibertal. „Wir freuen uns sehr, dass wir wieder einen Flecken mehr in Bayern digitalisieren können. Eine bislang unterversorgte Region erhält nun ein modernes und zukunftsfähiges Glasfasernetz - langsames und instabiles Internet ist hier im Ort bald Geschichte“, sagt LEONET Kommunalbetreuer Lassak. Breitbandpate Faul ergänzt: „Ich kann nur jedem empfehlen, sich spätestens mit dem Start der Informationsphase im Frühling mit dem Thema Glasfaser zu befassen. Die Digitalisierung wird noch weiter voranschreiten und der geförderte Ausbau ist die optimale Gelegenheit, sich mindestens den Hausanschluss legen zu lassen.“

 

Für den Glasfaserausbau sind 3 Jahre Bauzeit geplant. Im Sinne von Open Access wird das Netz auch allen anderen Anbietern offenstehen.

 

Auf dem Bild zu sehen sind: Bürgermeister Roman Gepperth und LEONET Kommunalbetreuer Wolfgang Lassak haben im Beisein von Kämmerin Annette Kusche sowie Bauamtsleiter und Breitbandpate Markus Faul die Weichen für den Glasfaserausbau gestellt. Herr Klaus Eckel vom Planungsbüro IK-T GmbH aus Regensburg hat die Gemeinde Bibertal im Rahmen des Förderverfahrens unterstützt und beraten.

 

Über LEONET

Das Telekommunikationsunternehmen ist seit über 15 Jahren auf dem bayerischen Breitbandmarkt aktiv – seit Sommer 2021 unter dem Namen LEONET. Aus einem inhabergeführten Pionierbetrieb hat sich ein mittelständisches und finanzkräftiges Unternehmen mit rund 150 Mitarbeiter:innen entwickelt. LEONET investiert in den Ausbau von hochmodernen Glasfasernetzen und der Bereitstellung von Glasfaser-Internetanschlüssen für Privat- und Geschäftskund:innen. Die Ausbauaktivitäten konzentrieren sich auf ländlich geprägte Gebiete in Bayern. Aktuell verlaufen die von LEONET gebauten und betriebenen Glasfasernetze in Bayern über 4.000 Kilometer Länge durch über 300 Kommunen in über 30 Landkreisen. Die Netze könnten mehr als 80.000 Haushalte und Gewerbe versorgen.

 

Gigabit-Ausbau

 

Die Gemeinde Bibertal erhält erhält den Förderbescheid für den Gigabitausbau von Finanz- und Heimatminister Albert Füracker
 

Von Links: Frau Regierungspräsidentin Barbara Schretter, Frau Landtagsabgeordnete Jenny Schack, Herr Erster Bürgermeister Roman Gepperth, Herr Staatsminister und Mitglied des Landtags Albert Füracker

 

 

Während einem feierlichen Festakt im Rokokosaal der Regierung von Schwaben erhielten 22 Kommunen Förderungen in Höhe von insgesamt rund 28,46 Mio. Euro. Es werden vom Freistaat Bayern 90 % der Kosten gefördert. Die Gemeinde Bibertal erhielt hierbei als sogenannte strukturschwache Gemeinde die höchste Einzelförderung in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro.

Mit der Übergabe des Förderbescheids kann nun der Vertrag für den Ausbau unterschrieben werden. Die Maßnahme muss bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein.

 

Ein entsprechender Internetanschluss ist neben Wasser, Kanal und Elektrizität ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur. Durch die Bezuschussung des Freistaats Bayern kann hier in unserem ländlichen Raum eine Verbesserung der Bandbreite erreicht werden. Die höhere Bandbreite wird heutzutage im hohen Maße für Homeoffice und von den Betrieben benötigt. Somit ein kein wichtiger Schritt in Richtung Anpassung der Infrastruktur im ländlichen Bereich umgesetzt werden.

 

Defibrillatoren Bibertal

 

Standorte Defibrillatoren in Bibertal

Vorraum der Raiffeisenbank/Bürgerzentrum Bühl, Hauptstr. 2

Vorraum Raiffeisenbank, Friedenstr. 20, Kissendorf

Feuerwehrhaus Anhofen, Krautgartenweg 8, Anhofen

 

Online-Terminvergabe

 

Online-Terminvergabe bei der Gemeinde Bibertal  

Ab Montag, den 28.03.2022, bietet die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit an, viele Termine direkt online zu buchen. Zunächst ist dies für Anliegen im Bereich des Einwohnermelde- und Passamtes sowie für das Gewerbeamt möglich. Künftig ist geplant das Angebot aber noch zu erweitern. Auf der Startseite der gemeindlichen Homepage unter www.bibertal.de oder direkt unter https://www.termin.bibertal.de/ findet sich eine Übersicht über alle angebotenen Tätigkeiten sowie die Verfügbarkeit von freien Terminen.

Wichtiger Hinweis: Nur wenn Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse hinterlegen wird während des Buchungsprozesses eine automatische E-Mail versandt, die ihren Termin bestätigt. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse hinterlegen, wird der Termin in unserem System zwar als Termin eingetragen, Sie erhalten aber keine gesonderte Buchungsbestätigung als E-Mail.

Mit der Online-Terminvereinbarung möchten wir mit der Zeit gehen und Ihnen eine weitere Möglichkeit anbieten, auf einfachem und komfortablen Weg einen Termin im Rathaus zu buchen. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich auch weiterhin möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Roman Gepperth

Erster Bürgermeister

 

Auskünfte zum Nahverkehr


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