
Hier finden Sie alle amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Bibertal.
Gemeindliches Wohnbaugrundstück zur Eigennutzung. Der Start des Bewerbungsverfahrens beginnt am 12.10.2026 und endet am 15.11.2026. Im fünften Vergabeverfahren ist von Seiten Gemeinde Bibertal geplant, das letzte verbleibende Baugrundstück zu verkaufen. Alle verkaufsrelevanten Parameter können Sie ab dem 12.10.2026 auf der Homepage der Gemeinde Bibertal einsehen.
Die Gemeinde verkauft das letzte, verfügbare Grundstück im Baugebiet Anhofen Nord:
Am Nordring 3 (630 m²)
Preis: 155,- € / m² inklusive Erschließungsbeitrag
zuzüglich Herstellungsbeiträgen, Hausanschlusskosten und der Kosten für die Zisterne
Da die Herstellungsbeiträge zum Teil von der Geschossfläche des künftigen Hauses abhängen, können dieses Beiträge erst nach Fertigstellung abschließend berechnet werden.
Eine Beispielrechnung hierzu wird bei der Veröffentlichung auf unserer Homepage zu finden sein.
Bebaubarkeit: Einzel- oder Doppelhaus, maximal zwei Vollgeschosse
Dachform: Sattel-, Walm- oder versetztes Pultdach
Dachneigung: zwischen 20° - 45
Der Verkauf des Bauplatzes erfolgt durch die vom Gemeinderat der Gemeinde Bibertal in der öffentlichen Sitzung am 20. Juni 2023 aufgestellten und verabschiedeten Bauplatzvergaberichtlinien.
Gemeindliches Wohnbaugrundstück zur Eigennutzung. Der Start des Bewerbungsverfahrens beginnt am 12.10.2026 und endet am 15.11.2026. Im Vergabeverfahren ist von Seiten der Gemeinde Bibertal geplant, das letzte verbleibende Baugrundstück zu verkaufen. Alle verkaufsrelevanten Parameter können Sie ab dem 12.10.2026 auf der Homepage der Gemeinde Bibertal einsehen.
Die Gemeinde verkauft das letzte, verfügbare Grundstück im Baugebiet Rotleite:
Zum Rosenberg 13 (755 m²)
Preis: 180,- € / m² inklusive Erschließungsbeitrag
zuzüglich Herstellungsbeiträgen, Hausanschlusskosten und der Kosten für die Zisterne
Da die Herstellungsbeiträge zum Teil von der Geschossfläche des künftigen Hauses abhängen, können dieses Beiträge erst nach Fertigstellung abschließend berechnet werden.
Eine Beispielrechnung hierzu wird bei der Veröffentlichung auf unserer Homepage zu finden sein.
Bebaubarkeit: Einzelhaus mit maximal 2 Wohneinheiten und zwei Vollgeschossen
Bei der Dachform und -neigung gibt es im Bebauungsplan keine Festsetzungen.
Der Verkauf des Bauplatzes erfolgt durch die vom Gemeinderat der Gemeinde Bibertal in der öffentlichen Sitzung am 20. Juni 2023 aufgestellten und verabschiedeten Bauplatzvergaberichtlinien.

Die Kommunale Wärmeplanung dient der systematischen Erfassung und Bewertung der lokalen Wärmestruktur sowie der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Wärmeversorgung in unserer Gemeinde. Sie schafft eine strategische Grundlage für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung und unterstützt die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen.
Mit der fachlichen Durchführung des Planungsprozesses wurde die IK-T GmbH aus Regensburg beauftragt, die die Gemeinde im gesamten Verfahren unterstützt.
Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wurde zunächst die Eignungsprüfung als erster vorgelagerter Prüfschritt durchgeführt. Dabei wurde das Gemeindegebiet in Teilgebiete gegliedert und anhand definierter fachlicher Kriterien untersucht.
Ziel dieses Schrittes ist es, Bereiche zu identifizieren, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit Wärme- oder Wasserstoffnetze wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar sind, sowie Gebiete zu bestimmen, die sich für eine vertiefte Analyse im weiteren Planungsverlauf eignen.
Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Prüfkriterien, darunter die Siedlungsstruktur, die Wärmedichte, bestehende Infrastrukturen sowie potenzielle erneuerbare Energiequellen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte – insbesondere für die vertiefte Bestands- und Potenzialanalyse sowie die Entwicklung eines Zielszenarios und einer Umsetzungsstrategie.
Über den Fortgang der Kommunalen Wärmeplanung informieren wir regelmäßig auf dieser Seite.
Hinweis zur Finanzierung:
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Die entstehenden Kosten werden der Gemeinde vom Freistaat Bayern im Rahmen der Konnexität erstattet (Konnexitätsausgleich).





















