Eröffnung des
Zugangs für die elektronische Kommunikation
Elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Bibertal nach Art. 3a des
Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG):
Die Gemeinde Bibertal bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Gemeinde Bibertal ist nur
unter folgenden Rahmenbedingungen zulässig:
1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Homepage der
Gemeinde Bibertal publizierten E-Mail-Adressen.
2. Die
Gemeinde Bibertal nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
•
Textdateien im Format ANSI (*.txt)
• Rich Text Format (*.rft)
• Word für Windows, Version 2000 und älter (*.doc)
• Excel für Windows, Version 2000 und älter (*.xls, *.xlw)
• XANIA-Formulare (*.xan)
• Portable Data File Version 6.1 und älter (*.pdf)
• Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
• Graphics Interchange Format (*.gif)
• Tag Image File Format (*.tif)
• Bitmap Pictures (*.bmp)
• Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle
zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder
Programmierungen ( z.B. Makros) verwendet werden.
3. Aus
technischen Gründen können zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails
entschlüsselt werden. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen
bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
4. Des
weiteren können aus technischen Gründen noch keine elektronischen Signaturen auf
Echtheit und Gültigkeit geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass die Dokumente,
die einem gesetzlichen Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in
elektronischer Form übersendet werden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen
Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
5. Dateien
in unter Punkt 2 genannten Formaten werden auch in komprimierter Form als nicht
selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegengenommen.
6. Die
Gemeinde Bibertal bietet elektronische Formulare im Internet an. Diese sind
bevorzugt zu verwenden.
7. Sofern
eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber
informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische
Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen
ausgelöst werden.
8. Diese
Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Bibertal und gelten
nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.